SecretSale – luxuriöser Landsitz mit Gestüt südwestlich von Hamburg V13371

Exklusiver Landsitz im Park mit Gestütsanlage
südwestlich von Hamburg

Der luxuriöse Herrensitz im Park wird von alten Baumbeständen und einer weitläufigen, traumhaften Naturlandschaft mit 2 eigenen Seen geprägt. Die Villa des Landsitzes ist eingebunden in das Ensemble eines  großen, mit exklusiven Wohnungen ausgestatteten Wohngebäude, sowie Stallungen, Reithalle und Nebengebäuden.
 
Das exklusive Wohnen wird durch den Betriebsteil, bestehend aus:
  • Gestütsgebäude mit Stallungen für ca. 30 Pferde, einer Sattelkammer sowie einem Gestütsbüro
  • einer lichtdurchfluteten Reithalle in unmittelbarer Nähe zu den Stallgebäuden und
  • einem Longierzirkel und traumhaften Reitwegen auf eigenem Grundstück (ca. 29 Hektar) ergänzt.
Der Landsitz repräsentiert einen durchdachten und architektonisch gekonnt umgesetzten Grundgedanken. Die mit altem Baumbestand gesäumte Allee führt über den Innenhof direkt zur Vorfahrt des Herrenhaus. Das Herrenhaus mit schön gestaltetem Eingangsbereich an der Kopfseite des repräsentativem Innenhofes mit Zentralbrunnen, wird flankiert durch zwei Nebengebäude der Zufahrt. Diese früheren Funktionsgebäude werden aktuell als Wohn- und Wirtschaftsgebäude bzw. Stallungen genutzt. 
 
Die Villa mit großzügiger Südterrasse und unmittelbarem Zugang zum Außenpool bietet einen einmaligen Panorama Fernblick über das Grundstück. Der Weinkeller sowie das SPA mit Fitnessraum runden die Exklusivität des Anwesens ab.
 
WIR freuen uns auf Ihre Anfrage.

ORT:

Niedersachsen – südwestlich von Hamburg

KAUFPREIS:

auf Anfrage

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SecretSale – Reitsportanlage bei München V11990

München:

Reitsportanlage mit internationalen Trainingsmöglichkeiten .

Reitsportanlage mit internationalen Trainingsmöglichkeiten: – Pensionspferdehaltung, – kompaktes Reitsportzentrum für Ausbildung und Beritt.

Bitte kontaktieren Sie uns, wir setzten uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Oder nutzen Sie einfach das untenstehenden Online-Formular.

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ORT:

Nähe München, 30 Minuten bis zum Mittlerer Ring

KAUFPREIS:

Auf Anfrage

OBJEKT:

Die Anlage liegt in einer gepflegten Parklandschaft. Die internationalen Trainingsmöglichkeiten werden optimal ergänzt durch großzügige Weide- und Wiesenflächen.
Für das Training der Pferde steht neben einer Reithalle mit 20×60 Metern und einem Reitplatz im internationalen Dressurmaß 20×60 Meter weitere Trainingsinfrastruktur zur Verfügung.

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SecretSale – Wohnen in historischem Ambiente V10139

Landkreis Karlsruhe:

Tierhaltung in einem ausgedehnten Grünlandbetrieb verbunden mit luxuriösem Wohnen in historischem Ambiente.

Eine traumhafte Lage in einer Rodungsinsel inmitten eines malerischen Mischwaldes, eingebettet in eine frische Wiesen- und Weidelandschaft. Genießen Sie einen Sonnenuntergang, die Ruhe in der Natur während Sie Ihre Tiere auf den üppigen Weiden beobachten können.

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ORT:

Landkreis Karlsruhe

KAUFPREIS:

Auf Anfrage

OBJEKT:

Das arrondierte Anwesen liegt landschaftlich wunderschön in Alleinlage auf einer sonnigen Anhöhe. Das historische Ensemble mit Wohngebäude liegt inmitten einer großflächigen Rodungsinsel. Aufwändig saniert hat es sich im Lauf der Jahre durch Anbauten zu einem geschlossenen Vierseithof entwickelt.

Die großzügen Weideflächen und Koppeln sind ganzjährig nutzbar.  Mehrere vielfältig nutzbare Hallen werten die Weiden auf, da sie nicht nur als Vorratshallen sondern auch als Laufställe komplett eingerichtet sind.

Trotz der Alleinlage ist eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz vorhanden, internationale Flughäfen sind in weniger als einer Autostunde zu erreichen.

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Kompaktes Hofgut – Vierseithof mit intern. Trainingsmöglichkeiten V12854

Kompaktes Hofgut – traditioneller Vierseithof mit internationalen Trainingsmöglichkeiten

in der wunderschönen, ländlich geprägten Landschaft des Vogtlandes und dennoch in leicht erreichbarer Nähe zur nächst größeren Stadt. Die internationalen Flughäfen Dresden und Leipzig sind in ca. 1 Stunde und in 5 bis 12 Minuten sind 3 Autobahnen zu erreichen.

Die Gebäude sind in Form eines Vierseithofes angeordnet, Reithalle, Stallungen und Wirtschaftsgebäude bilden eine Umrahmung des herrschaftlichen „Herrenhauses“.

Für ca. 34 Pferde sind in 3 getrennten Gebäuden ausreichend Boxen verfügbar. Alle erforderlichen Funktionsräume wie Waschplatz, Sattelkammer, sowie Ver- und Entsorgung sind vorhanden.Die Anlage verfügt über eine nahezu neue Reithalle mit einer Reitfläche von ca. 20 m x 60 m. An der langen Seite befindet sich ein Besucherbereich mit Tribüne.

In Verbindung mit dem großen Stallangebot, der Reithalle und der Erreichbarkeit von mehreren Mittelzentren bietet diese Anlage beste Möglichkeiten für eine hochwertige Pensionspferdehaltung, Ausbildung für Sport und Zucht. Die großzügigen Weideflächen ermöglichen eine besonders artgerechte Tierhaltung.

ORT:

Vogtland-Zwickau

KAUFPREIS:

Auf Anfrage,  
zzgl. 3,57% Maklercourtage inkl. MwSt. 

zzgl. Maschinen und Inventar

Fläche in Eigentum:

ca. 9.226 m²

Bewirtschaftete Fläche:

ca. 30,93 Hektar

Wohnfläche:

ca. 297 m²

Anz. Pferde:

ca. 35 Großpferde

Trainingsmöglich-keiten:

Reithalle 20×60

Haltungsform:

Boxen mit schwenkbaren Boxenwänden

OBJEKTBESCHREIBUNG:

Das Gut liegt in der schönen Gegend des Vogtlandes, die durch einen harmonischen Wechsel zwischen Wald und freiem Feld gekennzeichnet ist.

Neben dem markanten, klassischen Vierseithof mit Herrenhaus, besticht die Anlage durch ihren kompakten arbeitsökonomischen Grundriss mit kurzen, gut durchdachten Wegen. Das großzügige Boxenangebot und die Reithalle im internationalen Maß ermöglichen eine hochwertige Pensionspferdehaltung, Pferdezucht und Ausbildung.

Diese außerordentliche Kombination ermöglicht eine optimale Haltung sowohl für Sport- als auch Freizeit- und Zuchtpferde. Dem Bewegungsdrang der Tiere sind in der leicht hügeligen Landschaft kaum Grenzen gesetzt.

Das kompakte Anwesen hat eine Größe von ca. 9.226 m² Fläche in Eigentum und ca. 30 Hektar Pacht.

Das geschlossene Ensemble besteht aus:
– freistehendem denkmalgeschütztem Herrenhaus BJ ca. 1810, letzte Sanierung 1963. mit 297 m² Wfl
– Flügel 1: Reithalle (Baujahr ca. 2006/2007)
– Flügel 2: Stallungen (Altbau saniert und Neubau Zwischenbau BJ: ca. 2006/2007)
– Flügel 3: Stallungen und landwirtschaftliches Lagergebäude

Das Herrenhaus mit einer Grundfläche von ca. 9 x 22,5 Meter hat eine Wohnfläche von ca. 297 m² und hat weiteres Ausbaupotential.

Zum Betriebsteil der Reitanlage gehören:

  • Stallungen mit Boxen für ca. 34 Pferde
  • Reithalle (ca. 20 m x 60 m)
  • Putz- und Waschplätze und mehrere Sattelkammern
  • Bergehalle

BILDER:

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VERKAUF LANDWIRTSCHAFTLICHER GRUNDSTÜCKE AN NICHTLANDWIRTE

Traumhaftes Grundstück - aber ist es nach ASVG genehmigungsfähig?

Verkauf landwirtschaftlicher Flächen – welche Restriktionen gelten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bzw. den jeweiligen Landesgesetzen für Nichtlandwirte?

Sofern landwirtschaftliche Grundstücke veräußert werden, muß dieser Vertrag durch die jeweils zuständige Behörde genehmigt werden. In Baden-Württemberg sind dies die Unteren Landwirtschaftsbehörden.

Joachim Netz, ein renommierter Kommentator des Grundstücksverkehrsgesetzes, hat zum Ziel des Gesetzes ausgeführt: „Der Zweck der Vorschriften über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken besteht darin, die Agrarstruktur zu fördern, nicht aber unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren; es geht nicht darum, den Grundstückverkehr zu verhindern, sondern ihn im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur einzusetzen und anzuwenden.“

Im Gesetz (§8, Absatz 1) wird hierzu ausgeführt, dass eine Genehmigung nur versagt werden darf, wenn

  1. die Veräußerung eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
  2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
  3. der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

Unter „ungesunde“ Verteilung ist dabei u.a. auch der Verkauf an einen Nichtlandwirt, obwohl ein Landwirt Interesse an der Fläche hat und auch die Notwendigkeit einer Flächenaufstockung dieses landwirtschaftlichen Betriebes besteht.

Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass landwirtschaftliche Flächen im Grunde nur an Landwirte veräußert werden sollen, da diese auf die Flächen angewiesen sind. Die Ämter haben im Rahmen des Gesetzes und den darin aufgeführten Kriterien die Möglichkeit den Verkauf zu versagen und damit einen Erwerb durch einen Nichtlandwirt zu verhindern. Dies stellt einen starken Eingriff in das Recht auf Eigentum dar, ist jedoch höchstrichterlich bestätigt worden.

Dennoch bestehen auch für Nichtlandwirte Möglichkeiten eines Erwerbes von Flächen oberhalb der Mindestgrößen. Dabei gilt es jedoch eine Vielzahl von Komponenten zu beachten und Informationen, damit

Im Rahmen unseres Services berät W.I.R.-Immobilien zu diesem Sachverhalt und führt auf Ihren Wunsch auch Gespräche mit den Genehmigungsbehörden, um Wege und Lösungen für einen positiven Bescheid zu finden.

TIERWOHL TIERSCHUTZ UND BAURECHT

Mehr als 80% privater Reiter:Innen suchen nach Möglichkeiten zur Unterbringung und Haltung ihrer Pferde. Das können sowohl kleinere ehemalige landwirt-schaftliche Betriebe, als auch bestehende Reitanlagen sein.

Zunehmend wird verstärkt auf Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierwohls und Tierschutzes gelegt. Dabei stellt sich oft die Frage, ob das Wünschenswerte möglich ist, oder rechtliche Regelungen entegegenstehen.

Besonders das Baurecht in Form des Bundesbaugesetzes oder die jeweiligen Landesrechte (Landesbauordnung) können erhebliche Hürden darstellen.

So unterschiedlich die Suchwünsche (bezüglich der Art der Pferdehaltung und Pferderasse) auch sein mögen, ist das Ziel ihre Vierbeiner direkt am Haus in einem großzügigen Stall artgerecht einstellen zu können. Der Wunsch nach dem „Tierwohl“ steht hier an erster Stelle. Dafür besonders geeignete Haltungsformen (Offenstall / Laufstall / Aktivstall), die Gruppenhaltung ermöglichen, werden immer häufiger angefragt.
Einen immer größeren Raum nehmen zunehmend Fragen zur Genehmigungsfähigkeit von Gebäuden im Außenbereich ein. Dabei dreht es sich nicht nur um Stallgebäude, sondern vom Wohnhaus bis zum Weidezelt.
Ein ausführlicher Artikel zu der Problematik ist im Züchterforum (zuechterforum.com) erschienen. Aus den langjährigen Erfarhungen rund um Pferdeimmobilien hat Uli Weiss von W.I.R.-Immobilien ihre praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen zusammengestellt. Dazu auch auf Möglichkeiten und Strategien hingewiesen, um möglichst viel für das Wohl der Pferde zu erreichen.

Der Artikel kann entweder im Züchterforum oder hier Tierwohl und Baurecht gelesen werden.

NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE

Wohnungsbauerleichterung – welche Auswirkungen sind für landwirtschaftliche Betriebe zu erwarten

Im Juni 2021 wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin sind Änderungen des Baugesetzbuches beschlossen, welche z.T. gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben können. Wichtigste Punkte dabei sind u.a. Umnutzungsmöglichkeiten ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und Umwandlung mitgezogener Bereiche.

 

Diese Änderungen ermöglichen landwirtschaftlichen Beetrieben eine große Gestaltungsmöglichkeit bei der Nutzung bisheriger Betriebsgebäude. Bestimmte Vorraussetzunge bestehen allerdings und Bedingungen sind einzuhalten. Wichtigster Punkt ist, dass der Betrieb sich dadurch nicht selbst beschränken sollte. Denn die Errichtung neuer Betriebsgebäude anstelle der Umgewidmeten ist nicht möglich.

Die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bringen erhebliche Erleichterungen für die Umnutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Betriebsgebäude. Diese Nutzungsänderung eines privilegierten Gebäudes zu einer entprivilegierten Nutzung war bisher nur einmalig möglich und wurde auch recht restriktiv gehandhabt. Nunmehr ist eine mehrmalige Nutzungsänderunen nacheinander möglich. Geblieben ist die Voraussetzung, dass das Gebäude „privilegiert“ errichtet worden ist.

Eine gravierende Änderung ist, dass bei einer Nutzungsänderung bis zu fünf Wohnungen statt bisher drei möglich sind. Diese Wohnungen sind entprivilegierter Wohnraum und sind frei nutzbar. Sie können fest vermietet werden oder für den Ausgleich weichender Erben dienen. Dieser Wohnraum kommt zu den bis dato privilegierten Wohnungen dazu.

Bisher z.B. im Rahmen der Diversifikation (mitgezogener Betriebszweig) errichtete Ferienwohnungen können jetzt in dauerhafte Mietwohnungen umgewandlet werden.

Diese Möglicheiten werden durch einzuhaltende Bedingungen beschränkt. So muss das Gebäude nahe beim Hof liegen und mindestens vor sieben Jahren errichtet worden sein. Es muss auch „zulässig“ errichtet worden sein, wobei in bestimmten Konstelationen „Schwarzbauten“ über diesen Weg legalisiert werden können.

Es wird dringend angeraten, vor einer Entscheidung via Internet oder Verbände Informationen einzuholen sowie strategische Überlegungen anzustellen. Auch eine fachlich Beratung durch Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater etc. hilft teure Fehler zu vermeiden. Denn wie immer lauern in anderen Rechtsbereichen wie Artenschutz, Brandschutz oder Erschließung, ganz zu schweigen vom Steuerrecht Fallen.