NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE

Wohnungsbauerleichterung – welche Auswirkungen sind für landwirtschaftliche Betriebe zu erwarten

Im Juni 2021 wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin sind Änderungen des Baugesetzbuches beschlossen, welche z.T. gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben können. Wichtigste Punkte dabei sind u.a. Umnutzungsmöglichkeiten ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und Umwandlung mitgezogener Bereiche.

 

Diese Änderungen ermöglichen landwirtschaftlichen Beetrieben eine große Gestaltungsmöglichkeit bei der Nutzung bisheriger Betriebsgebäude. Bestimmte Vorraussetzunge bestehen allerdings und Bedingungen sind einzuhalten. Wichtigster Punkt ist, dass der Betrieb sich dadurch nicht selbst beschränken sollte. Denn die Errichtung neuer Betriebsgebäude anstelle der Umgewidmeten ist nicht möglich.

Die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bringen erhebliche Erleichterungen für die Umnutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Betriebsgebäude. Diese Nutzungsänderung eines privilegierten Gebäudes zu einer entprivilegierten Nutzung war bisher nur einmalig möglich und wurde auch recht restriktiv gehandhabt. Nunmehr ist eine mehrmalige Nutzungsänderunen nacheinander möglich. Geblieben ist die Voraussetzung, dass das Gebäude „privilegiert“ errichtet worden ist.

Eine gravierende Änderung ist, dass bei einer Nutzungsänderung bis zu fünf Wohnungen statt bisher drei möglich sind. Diese Wohnungen sind entprivilegierter Wohnraum und sind frei nutzbar. Sie können fest vermietet werden oder für den Ausgleich weichender Erben dienen. Dieser Wohnraum kommt zu den bis dato privilegierten Wohnungen dazu.

Bisher z.B. im Rahmen der Diversifikation (mitgezogener Betriebszweig) errichtete Ferienwohnungen können jetzt in dauerhafte Mietwohnungen umgewandlet werden.

Diese Möglicheiten werden durch einzuhaltende Bedingungen beschränkt. So muss das Gebäude nahe beim Hof liegen und mindestens vor sieben Jahren errichtet worden sein. Es muss auch „zulässig“ errichtet worden sein, wobei in bestimmten Konstelationen „Schwarzbauten“ über diesen Weg legalisiert werden können.

Es wird dringend angeraten, vor einer Entscheidung via Internet oder Verbände Informationen einzuholen sowie strategische Überlegungen anzustellen. Auch eine fachlich Beratung durch Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater etc. hilft teure Fehler zu vermeiden. Denn wie immer lauern in anderen Rechtsbereichen wie Artenschutz, Brandschutz oder Erschließung, ganz zu schweigen vom Steuerrecht Fallen.