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	<title>Privilegierung Archive - WIR IMMOBILIEN</title>
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	<title>Privilegierung Archive - WIR IMMOBILIEN</title>
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		<title>TIERWOHL TIERSCHUTZ UND BAURECHT</title>
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		<dc:creator><![CDATA[UliRo]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2022 11:49:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr als 80% privater Reiter:Innen suchen nach Möglichkeiten zur Unterbringung und Haltung ihrer Pferde. Das können sowohl kleinere ehemalige landwirt-schaftliche Betriebe, als auch bestehende Reitanlagen sein. Zunehmend wird verstärkt auf Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierwohls und Tierschutzes gelegt. Dabei stellt sich oft die Frage, ob das Wünschenswerte möglich ist, oder rechtliche Regelungen entegegenstehen. Besonders das ... <a title="TIERWOHL TIERSCHUTZ UND BAURECHT" class="read-more" href="https://www.wir-immobilien.com/tierwohl-tierschutz-und-baurecht/" aria-label="Mehr Informationen über TIERWOHL TIERSCHUTZ UND BAURECHT">Weiterlesen</a></p>
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<h3>Mehr als 80% privater Reiter:Innen suchen nach Möglichkeiten zur Unterbringung und Haltung ihrer Pferde. Das können sowohl kleinere ehemalige landwirt-schaftliche Betriebe, als auch bestehende Reitanlagen sein.</h3>
<h3>Zunehmend wird verstärkt auf Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierwohls und Tierschutzes gelegt. Dabei stellt sich oft die Frage, ob das Wünschenswerte möglich ist, oder rechtliche Regelungen entegegenstehen.</h3>
<h3>Besonders das Baurecht in Form des Bundesbaugesetzes oder die jeweiligen Landesrechte (Landesbauordnung) können erhebliche Hürden darstellen.</h3>
<p>So unterschiedlich die Suchwünsche (bezüglich der Art der Pferdehaltung und Pferderasse) auch sein mögen, ist das Ziel ihre Vierbeiner direkt am Haus in einem großzügigen Stall artgerecht einstellen zu können. Der Wunsch nach dem „Tierwohl“ steht hier an erster Stelle. Dafür besonders geeignete Haltungsformen (Offenstall / Laufstall / Aktivstall), die Gruppenhaltung ermöglichen, werden immer häufiger angefragt.<br />
Einen immer größeren Raum nehmen zunehmend Fragen zur Genehmigungsfähigkeit von Gebäuden im Außenbereich ein. Dabei dreht es sich nicht nur um Stallgebäude, sondern vom Wohnhaus bis zum Weidezelt.<br />
Ein ausführlicher Artikel zu der Problematik ist im <a href="https://zuechterforum.com/">Züchterforum (zuechterforum.com)</a> erschienen. Aus den langjährigen Erfarhungen rund um Pferdeimmobilien hat Uli Weiss von W.I.R.-Immobilien ihre praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen zusammengestellt. Dazu auch auf Möglichkeiten und Strategien hingewiesen, um möglichst viel für das Wohl der Pferde zu erreichen.</p>
<p>Der Artikel kann entweder im Züchterforum oder hier <a href="https://www.wir-immobilien.com/wp-content/uploads/2022/08/Tierwohl-und-Baurecht.pdf">Tierwohl und Baurecht</a> gelesen werden.</p>
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		<title>NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE</title>
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		<dc:creator><![CDATA[UliRo]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2022 11:42:38 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[§35 BauGB]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wohnungsbauerleichterung &#8211; welche Auswirkungen sind für landwirtschaftliche Betriebe zu erwarten Im Juni 2021 wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin sind Änderungen des Baugesetzbuches beschlossen, welche z.T. gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben können. Wichtigste Punkte dabei sind u.a. Umnutzungsmöglichkeiten ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und Umwandlung mitgezogener Bereiche.   Diese Änderungen ermöglichen landwirtschaftlichen Beetrieben eine große Gestaltungsmöglichkeit bei ... <a title="NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE" class="read-more" href="https://www.wir-immobilien.com/nutzung-ehemaliger-gebaeude/" aria-label="Mehr Informationen über NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE">Weiterlesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wir-immobilien.com/nutzung-ehemaliger-gebaeude/">NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wir-immobilien.com">WIR IMMOBILIEN</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="640" height="480" src="https://www.wir-immobilien.com/wp-content/uploads/2022/08/IMG_9499.jpg" alt="" srcset="https://www.wir-immobilien.com/wp-content/uploads/2022/08/IMG_9499.jpg 640w, https://www.wir-immobilien.com/wp-content/uploads/2022/08/IMG_9499-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" />													</p>
<h2>Wohnungsbauerleichterung &#8211; welche Auswirkungen sind für landwirtschaftliche Betriebe zu erwarten</h2>
<h3>Im Juni 2021 wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Darin sind Änderungen des Baugesetzbuches beschlossen, welche z.T. gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben können. Wichtigste Punkte dabei sind u.a. Umnutzungsmöglichkeiten ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und Umwandlung mitgezogener Bereiche.</h3>
<h3> </h3>
<p>Diese Änderungen ermöglichen landwirtschaftlichen Beetrieben eine große Gestaltungsmöglichkeit bei der Nutzung bisheriger Betriebsgebäude. Bestimmte Vorraussetzunge bestehen allerdings und Bedingungen sind einzuhalten. Wichtigster Punkt ist, dass der Betrieb sich dadurch nicht selbst beschränken sollte. Denn die Errichtung neuer Betriebsgebäude anstelle der Umgewidmeten ist nicht möglich.</p>
<p>Die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bringen erhebliche Erleichterungen für die Umnutzung bisher landwirtschaftlich genutzter Betriebsgebäude. Diese Nutzungsänderung eines privilegierten Gebäudes zu einer entprivilegierten Nutzung war bisher nur einmalig möglich und wurde auch recht restriktiv gehandhabt. Nunmehr ist eine mehrmalige Nutzungsänderunen nacheinander möglich. Geblieben ist die Voraussetzung, dass das Gebäude &#8222;privilegiert&#8220; errichtet worden ist.</p>
<p>Eine gravierende Änderung ist, dass bei einer Nutzungsänderung bis zu fünf Wohnungen statt bisher drei möglich sind. Diese Wohnungen sind entprivilegierter Wohnraum und sind frei nutzbar. Sie können fest vermietet werden oder für den Ausgleich weichender Erben dienen. Dieser Wohnraum kommt zu den bis dato privilegierten Wohnungen dazu.</p>
<p>Bisher z.B. im Rahmen der Diversifikation (mitgezogener Betriebszweig) errichtete Ferienwohnungen können jetzt in dauerhafte Mietwohnungen umgewandlet werden.</p>
<p>Diese Möglicheiten werden durch einzuhaltende Bedingungen beschränkt. So muss das Gebäude nahe beim Hof liegen und mindestens vor sieben Jahren errichtet worden sein. Es muss auch &#8222;zulässig&#8220; errichtet worden sein, wobei in bestimmten Konstelationen &#8222;Schwarzbauten&#8220; über diesen Weg legalisiert werden können.</p>
<p>Es wird dringend angeraten, vor einer Entscheidung via Internet oder Verbände Informationen einzuholen sowie strategische Überlegungen anzustellen. Auch eine fachlich Beratung durch Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater etc. hilft teure Fehler zu vermeiden. Denn wie immer lauern in anderen Rechtsbereichen wie Artenschutz, Brandschutz oder Erschließung, ganz zu schweigen vom Steuerrecht Fallen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wir-immobilien.com/nutzung-ehemaliger-gebaeude/">NUTZUNG EHEMALIGER LDW. BETRIEBSGEBÄUDE</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wir-immobilien.com">WIR IMMOBILIEN</a>.</p>
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