
Tierschutz bei Tiertransporten
Nicht gewerbliche Tiertransporte, so z.B. der Transport von Pferden zu Veranstlatungen durch den Hanlter sind weit weniger stark geregelt, dennoch müssen Vorgaben eingehalten werden. Letztlich verlassen sich unsere Tiere darauf, dass wir pfleglich und sorgsam mit ihnen umgehen und unser Möglichstes tun, um ihnen Schmerzen durch Unfälle u.ä. zu vermeiden.
Jüngste Kontrollen von Tiertransporten haben zum Teil erhebliche und gravierende Mängel aufgezeigt. Wassermangel, mangelhafte Lüftung und lange Transporte haben die Tiere einem vermeidbaren Leid ausgesetzt. Eine EU-Verordnung (EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport) regelt technische Vorgaben, Verantwortlichkeiten und Verhaltensregeln. Kostendruck bzw. Gewinnmaximierung sorgen dafür, dass teilweise die Regeln nicht eingehalten werden. Lange Transporte ohne Tränken und Füttern, zu junge Tiere, überbelegte Transporter und schlechte Behandlung machen die Reise der Tiere zu einem Martyrium.
Die Umgangsregeln gelten auch für Pferdetransporte, wobei die Vorgaben der Verordnung im Grunde nur für gewerbliche Transporte Anwendung finden (TierschutztransportVO). Fahrten zu Turnieren durch die Halter werden davon nicht erfasst. Dennoch sollten die Grundregeln befolgt werden.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN hat auf ihrer Homepage dazu einige Punkte aufgelistet und in einer Filmreihe „Tipps für den Pferdetransport“ zusammengestellt. Neben den technischen Aspekten ist Punkt 4: „Vorbereitung des Pferdes“ sehr wichtig. Unvorbereitete Pferde reagieren auf Umweltreize häufig durch Fluchtreflexe und verletzen sich dabei zum Teil schwer. Schmerzen und Leiden, die recht einfach vermieden werden könnten.
Letztlich müssen wir uns darüber klar sein, dass unser Umgang mit Tieren argwöhnisch beobachtet wird und Fehler allen Tierhaltern angelastet werden.
Wichigster Punkt ist aber, dass unsere Tiere ohne Schaden und gesund ihr Ziel erreichen.